AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nova Vista Medical GmbH (Nova Vista Medical)
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich und ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB).
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote - gleich ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt - erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2 Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen durch den Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot (i.S. des § 145 BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung (im Online-Shop durch eine Versandbestätigung) oder durch Leistungserbringung zustande. Wird die Bestellung nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang durch uns schriftlich bestätigt oder die Leistung nicht erbracht, gilt die Bestellung als nicht angenommen. Auftragsbestätigungen stehen unter dem Vorbehalt korrekter und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
2.3 Die Bestellung von Waren in unserem Online-Shop (https://www.novavistamedical.com) bedarf eines von uns freigeschalteten Kundenkontos. Wir registrieren nur medizinische Fachkreise und vergleichbare Einrichtungen als unsere Online-Shop-Kunden und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit dem Absenden der Bestellung unter „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde im Online-Shop ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Wir werden den Eingang der Bestellung des Kunden automatisch per E-Mail bestätigen. Mit Zugang der Ware erhält er sodann eine Versandbestätigung in Form eines Lieferscheins, welcher auch als Auftragsbestätigung gilt. Damit ist der Kaufvertrag über die dort aufgeführten Waren abgeschlossen
2.4 Das Warenangebot kann hinsichtlich der Abbildungen im Online-Shop in Farbe und Design abweichen.
3. Informationspflichten des Kunden, Bonitätsauskünfte
3.1 Bei dem Registrierungs- bzw. Login-Prozess im Online-Shop hat der Kunde für die Aktualität seiner Daten Sorge zu tragen und im Falle von jeglichen Änderungen die Nova Vista Medical umgehend zu informieren. Sollte der Kunde diese Information nicht zur Verfügung stellen oder gibt er von vorneherein falsche Daten an, sind wir berechtigt, eine Erstattung etwaiger Kosten zu verlangen, die uns auf Grund der falschen und/oder unvollständigen Angaben entstehen.
3.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account erreichbar ist.
3.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Auskünfte über seine Bonität und seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholen und hierzu seine personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln. Für den Fall einer negativen Auskunft behalten wir uns vor, die Ware nur gegen Vorauskasse auszuliefern. Wenn eine Finanzierung des Kaufpreises durch Dritte vorgesehen ist, können wir zudem vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung verlangen.
4 Lieferungen und Leistungen
4.1 Termine und Zeiten für Lieferungen und Leistungen sind als annähernd zu betrachten und nur bei entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und auch nur dann verbindlich, wenn alle Einzelheiten des Auftrages rechtzeitig klargestellt sind und der Kunde rechtzeitig alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Nach Vertragsabschluss vom Kunden gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an der Ausführung der Lieferung oder Leistung berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Termine bzw. Zeiten.
4.2 Von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse insbesondere höhere Gewalt, verlängern die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit. Als nicht von uns zu vertretende Ereignisse im vorstehenden Sinn gelten neben Fällen höherer Gewalt insbesondere Streiks, Pandemie und Aussperrungen sowie die von uns nicht verschuldete nicht ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Lieferanten. In diesen Fällen können wir hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist in diesen Fällen nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm die Abnahme der Ware wegen der Verzögerung unzumutbar ist.
4.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Lieferungen vor Ablauf der vereinbarten Zeit sind ebenfalls zulässig.
4.4 Bei vereinbarten Abrufaufträgen ist der Kunde zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrundeliegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Kunden stellt eine Hauptpflicht dar. Die Zahlung erfolgt für die gesamte bestellte Abrufmenge zu den Bedingungen nach Maßgabe der Ziffer 6. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Rechnungsstellung. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist die Nova Vista Medical nach Ablauf von 6 Monaten berechtigt, die vom Kunden noch abzunehmende Auftragsmenge zu behalten. Ferner ist Nova Vista Medical berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen an den Kunden weiterzugeben.
5 Preise, Versandkosten
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Ab einem Auftragswert von € 350, – (netto) erfolgt die Lieferung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Bei einem geringeren Auftragswert und bei Lieferungen ins Ausland werden die angefallenen Versandkosten (Verpackung, Transport, Zollformalitäten), mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 8,50 (netto) pro Lieferung, berechnet.
6 Zahlungsbedingungen, Lastschrift
6.1 Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung sind die Rechnungen jeweils ohne Abzug (netto) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung im Falle des Zahlungsverzugs Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von € 40, –, die auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Wir machen diese Pauschale mit der 3. Mahnung geltend. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
6.2 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen. Unser Außendienst ist nicht berechtigt, Barzahlungen entgegenzunehmen.
6.3 Soweit der Kunde uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, werden wir dem Kunden spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Zahlung den Lastschrifteinzug ankündigen. Abweichend hiervon können zwischen uns und dem Kunden individuell Fristen für die Vorabinformation vereinbart werden. Die Ankündigung wird durch Rechnung mit Belastungshinweis vorgenommen und enthält den abzubuchenden Betrag und das Fälligkeitsdatum. Bei wiederholten Lastschriften mit gleichem Rechnungsbetrag genügt auch eine einmalige Vorabinformation unter Angabe der jeweiligen Fälligkeitstermine.
6.4 Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir unsere sämtlichen Forderungen, unabhängig von den vereinbarten Zahlungszielen, fällig stellen und/oder Sicherheiten verlangen. Ferner sind wir befugt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Verweigert der Kunde Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Darüber hinaus können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Veräußerung der von uns gelieferten Ware untersagen und Rückgabe der Ware auf Kosten des Kunden verlangen, ohne dass dem Kunden ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Zurückgenommene Ware wird von uns durch freihändigen Verkauf verwertet und der Erlös abzüglich entstandener Kosten auf unsere Forderungen gegen den Kunden angerechnet.
6.5 Dem Kunden stehen Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als dass sein Anspruch anerkannt, entscheidungsreif, rechtskräftig festgestellt und / oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
7. Rechnungsstellung
7.1. Der Rechnungsversand an den Kunden erfolgt per E-Mail durch uns. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Die Rechnungen sind ohne Unterschrift gültig.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche technischen Voraussetzungen (z.B. Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren) und auch dafür zu sorgen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich und rechtsgültig mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
7.3. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung im PDF-Format beigefügt ist, als zugegangen. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an uns (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
7.4. Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
7.5. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des schriftlichen Widerrufs erhält der Kunde die Rechnungen zukünftig postalisch an die uns zuletzt bekannt gegebene und im Kundenstammsatz hinterlegte Post-Anschrift. Wir behalten uns das Recht vor, für den postalischen Versand eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
8. Annahmeverzug
8.1. Die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen hat der Kunde unverzüglich abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, die zu liefernde Ware auf Kosten und auf Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. Wenn der Kunde innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht abnimmt oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, so können wir die Vertragserfüllung ablehnen (vom Vertrag zurücktreten) und Schadensersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15% der Auftragssumme, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, und wenn nicht von uns die Vertragserfüllung abgelehnt oder Schadensersatz geltend gemacht wurde, sind wir ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Annahmeverzuges berechtigt, die Ware bereits vor Lieferung abzurechnen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
8.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme bzw. Abnahme.
9. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
9.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Ware auf den üblichen Versandweg gebracht wurde. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste oder schnellste Versandart.
9.2. Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Ware gegebenenfalls vom Hersteller direkt an ihn übersandt wird.
9.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Sofern der Versand durch Nova Vista Medical überhaupt geschuldet ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.4. Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme durch den Kunden auf ihn über. Dieser hat für die Abnahme eine für ihn zur Abnahme autorisierte Person zu bestellen, wenn er persönlich nicht anwesend sein kann. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so geht die Gefahr mit der erfolgenden Werksleistung auf ihn über, ohne dass es hierfür einer Abnahmeerklärung bedarf.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen), einschließlich aller Nebengeschäfte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren, in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert mit der Maßgabe zu versichern, dass die Rechte aus der Versicherung uns zustehen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung durch uns nicht nach, sind wir berechtigt, selbst diese Versicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen, den Prämienbeitrag zu verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
10.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur dann veräußern, wenn er mit seinen Zahlungs- oder sonstigen Vertragspflichten nicht in Verzug ist, er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach der Ziffer 10.4 auf uns übergehen. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich (Werk- und Werklieferungsverträge).
10.4 Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
10.5. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich in Textform mitteilen (§ 402 BGB). Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10.6 Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit frei, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11 Gewährleistung
11.1 Bei neu hergestellten Sachen oder Werkleistungen leisten wir Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung, soweit eine Abnahme vereinbart ist, ab Abnahme; die gesetzlichen Sondervorschriften des § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, des § 444 BGB sowie des § 445b BGB bleiben unberührt. Bei Vorliegen von Mängeln, für die wir einzustehen haben, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Ersatzlieferung mangelfreier Ware) berechtigt.
11.2 Nova Vista Medical ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ein Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn er für Nova Vista Medical nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert, unzumutbar oder hat der Kunde Nova Vista Medical erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt oder ist eine Fristsetzung entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und Mängel sowie Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen unverzüglich anzuzeigen (d.h. in Schrift- oder Textform). Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen nach Gefahrenübergang, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar (verdeckte Mängel). Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tage, nach dem Zeitpunkt der Entdeckung bzw. nach dem Zeitpunkt, an dem die verdeckten Mängel auf Grund von Verdachtsmomenten hätten entdeckt werden müssen, gegenüber Nova Vista Medical schriftlich anzuzeigen.
11.4 Der Kunde hat die gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und uns Gelegenheit zu geben, die Ware zu besichtigen. Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung sowie Veräußerung der gerügten Ware ist sofort einzustellen bzw. zu unterlassen. Darüber hinaus hat uns der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die gerügte Ware oder - nach unserer Wahl - Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verletzt er die Verpflichtungen dieser Ziffer, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
11.5 Über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
11.6 Vorstehende Beschränkungen von Ansprüchen gelten nicht, sofern Rechte wegen Mängeln oder Mangelfolgeschäden geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird.
12 Rücknahme von Verbrauchsmaterialien
12.1 Wir gewähren dem Kunden für Verbrauchsmaterialien, die durch uns geliefert wurden, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ein kulanzweises Rückgaberecht. Dieses kann der Kunde durch Rücksendung innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung der Verbrauchsmaterialien bei ihm ausüben, wenn die Ware originalverpackt bzw. -versiegelt, nicht beschriftet, nicht beklebt, unbenutzt und vollständig ist. Sonderbeschaffungen, Sonderanfertigungen und sterile Waren sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Rücksendungen sind vorher anzumelden.
12.2 Die Kosten der Rücksendung der Waren und das Risiko des Verlustes, der Beschädigung sowie der Zerstörung im Rahmen der Rückführung trägt der Kunde. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von uns nicht angenommen.
13 Haftung
13.1 Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.2 Schadensersatzansprüche des Kunden gem. dieser Ziffer verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
14 Compliance
14.1 Der Kunde hat alle gültigen Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen über Bestechung und Bestechlichkeit, Korruption, Geldwäsche, internationalen Handel, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Menschenhandel, Unternehmensführung, Steuern und Abgaben, Datenschutz, Offenlegung der Finanzen, Mitarbeiterrechte, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber Nova Vista Medical keine strafbaren Handlungen zu begehen (z.B. Betrug oder Untreue, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbare Delikte).
14.2 Der Kunde verpflichtet sich, Beschäftigten, Vertretern oder Repräsentanten von Nova Vista Medical keine Geschenke, Begünstigungen, Gefälligkeiten, Vorteile oder sonstige Zuwendungen direkt oder indirekt anzubieten, zukommen zu lassen bzw. sonst wie zu vermitteln.
14.3 Der Kunde sichert zu, dass er die Menschenrechte gemäß der Charta der Vereinten Nationen einhält, insbesondere weder Zwangsarbeit noch Kinderarbeit in jedweder Form stattfindet, und dass keine Diskriminierung aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Zugehörigkeit zu Gewerkschaften erfolgt.
14.4 Für den Fall eines Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten gemäß der Ziffer 18 steht Nova Vista Medical ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aller mit dem Kunden bestehenden Verträge aus wichtigem Grund zu. Ferner ist Nova Vista Medical berechtigt, laufende Vertragsverhandlungen mit dem Kunden ohne Vorankündigung zu beenden.
15 Exportklausel
15.1 Unsere Angebote und Vertragsabschlüsse gelten mit der Maßgabe, dass der Erfüllung keine deutschen, europäischen, US-amerikanischen bzw. sonst anwendbaren Exportkontrollregelungen (z.B. Embargos, Sanktionslisten, Genehmigungspflichten – US-Embargos aber nur, soweit deren Einhaltung in der EU nach EU-Recht erlaubt ist) oder vergleichbare Zollregelungen entgegenstehen.
15.2 Auf Anfrage hat der Kunde Name und Anschrift des Endkunden (End-Use Certificate), den Verwendungsort und den Verwendungszweck der Güter zu bescheinigen.
15.3 Verzögerungen auf Grund von Exportkontrollprüfungen oder Genehmigungsverfahren verlängern die Lieferzeiten und die vereinbarten Fristen entsprechend um deren Dauer, im Falle von Exportkontrollprüfungen um längstens 8 Wochen, im Falle von Genehmigungsverfahren um bis zu 6 Monate.
16 Geistiges Eigentum
16.1 Die an der Kaufsache bestehenden und/oder in Verbindung mit einer Dienstleistung stehenden geistigen Eigentumsrechte, insbesondere, jedoch nicht abschließend sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und/oder Erfindungsrechte, stehen ausschließlich Nova Vista Medical zu.
16.2 Mit dem Verkauf der Ware werden dem Kunden keine Lizenzen, Nutzungsrechte oder sonstige Befugnisse an geistigen Eigentumsrechten, insbesondere Urheber-, Design-, Marken- und Kennzeichenrechten oder Erfindungen von Nova Vista Medical, erteilt oder übertragen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Kaufsache zu vervielfältigen.
17 Geheimhaltung, Werbung
17.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit Nova Vista Medical bekanntwerden, unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die erhaltenen Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
17.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Einzelheiten, die (i) ohne Rechtsbruch allgemein bekannt sind oder bekannt werden, (ii) dem Kunden bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder (iii) ihm von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben werden.
17.3 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; auf Verlangen von Nova Vista Medical wird der Kunde die Erfüllung dieser Verpflichtungen schriftlich nachweisen.
17.4 Der Kunde darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nova Vista Medical mit der Geschäftsverbindung werben. Er ist verpflichtet, den Firmennamen oder Marken von Nova Vista Medical nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden.
18 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung, ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen uns entstandene Forderungen und Rechte.
18.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Geschäftssitz von Nova Vista Medical.
19.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck.
19.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19.4 Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Nova Vista Medical und dem Kunden gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
20 Allgemeine Bestimmungen
20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich vereinbart werden.
20.2 Sollten einzelne Teile der vorstehenden AGB und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Regelung eine solche wirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Regelung hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Zweckes so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nova Vista Medical GmbH
Oststraße 95 • Gebäude 53 015 • D-22884 Norderstedt
Tel. +49 40 609 26 965 • Fax +49 40 609 26 967
Sitz der Gesellschaft: Norderstedt
Registergericht: Kiel • HRB 25 693 KI • Steuernummer: 11/290/02649 • Umsatzsteuer: DE 361135037
Stand: April 2024